Auskunftsformular: EMS Datenskandal

Musterformular für die Auskunft nach personenbezogenen Daten im Register meldepflichtiger Krankheiten (vulgo: Epidemiologisches Meldesystem, EMS) und dem Register für Screeningprogramme (negativ Testungen) gemäß Art 15 DSGVO an das Sozialministerium.

Hinweis: Eine Ausweiskopie ist zwingend mit zu schicken, damit für keine fremde Person um eine Auskunft ersucht wird. Sie können aber die Teile des Ausweises schwärzen bzw. entfernen, die nicht zur identifikation notwendig sind (Bild, Rückseite, Ausweisnummer, maschinenlesbarer Teil, Ausstellungsort, -datum & -stelle, etc.). Sollte es namensgleiche Personen mit selben Geburtsdatum geben, könnten Sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht vom Gesundheitsministerium auch nach ihrer Sozialversicherungsnummer gefragt werden.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es in diesem Blogpost.